Zwei Anbieter aus Baden-Württemberg machen mit ihrem Internet-Vertrieb von SARS-CoV-2-Antikörpertests Schlagzeilen: Die Tübinger CeGaT GmbH ist bereits seit Mai auf dem Markt. Hier muss die Blutentnahme durch einen Arzt, am Unternehmenssitz in Tübingen oder "bei Partnern" erfolgen. In einem Beitrag für das Magazin "Zur Sache" vom 4.06.2020 befragte der SWR das BDL-Vorstandsmitglied PD Dr. Matthias Orth zu dem neuen Testangebot.
Im November 2020 bittet die Karlsruher Drogeriekette dm ("dauerhaft günstig") ihre Test-Kunden, die erforderlichen 300 Mikroliter Blut selbst abzunehmen. In der SWR-Abendschau vom 12.11.2020 bewertet BDL-Experte Matthias Orth das dm-Testangebot für Zuhause. Das Interview mit dem Stuttgarter Chefarzt am Marienhospital Stuttgart geben wir hier leicht verkürzt wieder:
BDL: Dr. Matthias Orth bewertet SARS-CoV-2-Antikörpertests für Zuhause
Ein positiver Test sagt nicht unbedingt aus, dass sie immun sind. Es kann auch sein, dass Sie eine Kreuzreaktion haben und sie fälschlicherweise denken, dass sie immun sind. Die Konsequenz wäre, dass sie sich nicht weiter vorsehen und dann andere Leute anstecken können. Oder sie denken sie sind negativ und haben Angst vor der Erkrankung. Und in Wirklichkeit haben sie eine zelluläre Immunität und die ganze Angst war unbegründet.
Zur Frage der Verkehrsfähigkeit des dm-Antikörpertests für Zuhause:
Grundsätzlich ist die Testung auf solche schwerwiegenden Erkrankungen Ärzten vorbehalten. Das Infektionsschutzgesetz besagt, dass die Teste nur durch Ärzte durchgeführt werden können. Apotheken dürfen beispielsweise diese Tests nicht an Bürger abgeben. Sie dürfen sie nur an medizinische Fachkreise abgeben. Darum ist dieser Weg, dass man sich das im Internet bestellen kann, ein Umweg, wie man diesen gesetzlichen Verboten zuvorkommt.
Zur Bewertung des Online-Vertriebs eines SARS-CoV-2-Interkörpertests durch dm aus laborärztlicher Sicht:
Ich finde das hochgradig problematisch. Auch, weil das Vertrauen, das wir in diese Testung haben, dadurch eingeschränkt wird. Wenn ich den Erregernachweis führe, dann ist das de facto ein hoheitlicher Akt. Ein positiver Erregernachweis führt dazu, dass der Patient in Quarantäne muss. Da muss jeder sicher sein, dass dieser Test mit der höchsten Genauigkeit und Verlässlichkeit gemacht worden ist.
... Ich halte das für hochgradig gefährlich und es schützt auch in keinster Weise.