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Erfolg für Labormediziner - starkes Signal der KBV: Klage gegen Infektionstest-Schiedsspruch

Dr. Andreas Bobrowski bei KBV-Vertreterversammlung am 12. Juni 2020 in Berlin
Dr. Andreas Bobrowski bei KBV-Vertreterversammlung am 12. Juni 2020 in Berlin

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) reicht heute gegen die drastische Abwertung der ärztlichen SARS-CoV-2-Infektionstests beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage ein. Damit kommt sie einer Bitte des BDL-Vorsitzenden Dr. Andreas Bobrowski nach. In der KBV-Vertreterversammlung am 12. Juni in Berlin hatte Bobrowski als Delegierter des Vertragsärzte-Parlaments gefordert, den Schiedsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses (10.06.2020) gerichtlich überprüfen zu lassen. Dieser sieht die drastische Abwertung der Infektionstests in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 3. Quartal 2020 von derzeit 59 € auf nur noch 39,40 € vor. Mit der Klage soll zunächst der Sofortvollzug des Schiedsspruchs ausgesetzt werden. Damit bliebe die geltende Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) konstant, bis das Gericht über die Klage entschieden hat.

 

Zur Begründung ihrer Klage hat die KBV heute u. a. folgendes mitgeteilt:

 

Die KBV wirft dem Ausschuss vor, den Preis willkürlich festgesetzt zu haben. Erst kurz zuvor habe das Bundesgesundheitsministerium in einer Rechtsverordnung den Preis unter Heranziehung entsprechender Datengrundlagen mit 50,50 Euro kalkuliert. Nur zwei Tage später habe der EBA [Erweiterte Bewertungsausschuss] den Preis auf 39,40 Euro festgesetzt. „Für diese erhebliche Absenkung wurden keine konkreten Gründe beziehungsweise Kalkulationsergebnisse genannt“, kritisiert die KBV.

Mit der Abwertung können die Labore die Corona-Tests nicht mehr kostendeckend durchführen.

BDL: Argumente gegen den Infektionstest-Schiedsspruch

In der vergangenen Woche hatte der BDL in einem Schreiben an den KBV-Vorstand nochmals die zentralen Argumente dargelegt, die für ein entschlossenes Vorgehen gegen den Schiedsspruch sprechen: Der Schiedsspruch hat das Potenzial, die laborärztlichen Leistungserbringer wirtschaftlich zu überfordern und damit die Gesundheitsversorgung zu gefährden, indem sich fachärztliche Laboratorien aus der Testung zurückziehen. Am Übergang zu Reihentests asymptomatischer Personen kommt es erneut auf die deutschen Labormediziner(innen) an: Sie müssen wohnortnah schnell und flexibel testen, um eine mehrtägige, rein verdachtsbezogene Quarantäne großer Personengruppen zu verhindern. Schnelle Reaktionszeiten und große Testkapazitäten - dieser öffentlichen Erwartungshaltung haben die deutschen Laborärztinnen und Laborärzte entsprochen. Sie brauchen Planungssicherheit und nicht den "Schlag ins Gesicht", der ihre außerordentlichen Leistungen der vergangenen Monate negiert. Vor diesem Hintergrund hat die KBV mit ihrer heutigen Klage ein starkes Signal gesetzt.