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Neue Rechtsverordnung bereitet SARS-CoV-2-Testausweitungen vor

SARS-CoV-2 Testausweitung
Neue Rechtsverordnung zur SARS-CoV-2 Testausweitung

Heute tritt, rückwirkend zum 14. Mai, eine neue Rechtsverordnung in Kraft, die SARS-CoV-2-Infektionstests asymptomatischer Patienten sowie Reihentests zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht. Die Tests können bei Einweisung ins Krankenhaus oder durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsämter) veranlasst werden. "Es ist viel teurer, zu wenig zu testen als zu viel zu testen" begründet Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den neuen Rechtsrahmen.

 

Unverständlich und kritikwürdig ist der neue Testpreis von nur noch 50,50 € -statt der 59,00 € des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) - der zudem insbesondere die Transportkosten einschließt und rückwirkend zum 14.05. gilt.

 

Die erst im Februar und März bundesweit laborärztlich etablierten SARS-CoV-2-Tests wertet die neue Rechtsverordnung in Rekordzeit ab. Für Kolleginnen und Kollegen, die dem Ruf von Politik und Gesundheitsbehörden nach einer massiven Ausweitung ihrer Testkapazitäten gefolgt sind (und entsprechende Lieferverträge abgeschlossen haben), gibt es keine Investitionssicherheit. Fakt ist: Bereits heute sind die Infektionstests im internationalen Vergleich preisgünstig - wie fast alle anderen Laborleistungen auch. Hier wird eine deutsche Errungenschaft, um die man uns weltweit beneidet, in Frage gestellt!

 

BDL-Mitglieder bringen wir mit der heutigen Mitgliederinformation zu weiteren Entwicklungen in der COVID-19-Pandemie auf den aktuellen Stand.