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Patientendatenschutzgesetz: Durchbruch bei LOINC und SNOMED-CT

In dieser Woche hat das Bundeskabinett das Patientendatenschutzgesetz (ehemals „Digitale Versorgung-Gesetz II“) auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf, der nun im Bundestag beraten wird, rückt eine schon seit mehreren Jahren vom Berufsverband Deutscher Laborärzte vertretene Forderung in greifbare Nähe: Deutschland soll Mitglied der weltweiten SNOMED-Familie werden. SNOMED CT, die Systematisierte Nomenklatur der Medizin, ist für die Einführung der elektronischen Patientenakte zentral. In Verbindung mit der Nomenklatur LOINC schafft sie die Voraussetzungen dafür, dass medizinische Inhalte einrichtungs- und sektorenübergreifend interpretierbar annotiert werden können („semantische Interoperabilität“). Zudem können diese Inhalte durch die Anbindung an die international anschlussfähigen Terminologie-Codes für die Entwicklung KI-basierter Verfahren genutzt werden, die Ärztinnen und Ärzte künftig in ihrer Arbeit unterstützen sollen.

Mitwirkung des BDL bei LOINC und SNOMED-CT

Die nun offiziell angebahnte Vollmitgliedschaft Deutschlands im Verbund von SNOMED International stand lange Zeit in Frage. In den Vorjahren 2018 und 2019 war lediglich von eng begrenzten Lizenzen für Forschungszwecke die Rede. Nicht zuletzt dürfte auch die 2019 beschlossene Integration des DIMDI in das BfArM die Entscheidung für den Anschluss Deutschlands an internationale Terminologie-Standards verzögert haben. Als Mitbegründer der AG 1LV (Einheitliches Leistungsverzeichnis) arbeitet der BDL seit 2017 am „deutschen LOINC“ und macht sich im Verbund des DVÄD konsequent und beharrlich für die kostenfreie, unbeschränkte SNOMED-CT-Nutzung aller Stakeholder im deutschen Gesundheitssystem stark.

 

Im Kabinettsentwurf des Patientendatenschutzgesetzes wurde nun folgendes fixiert:

  • Bis zum 1.01.2021 soll das BfArM Voraussetzungen dafür schaffen, dass LOINC und SNOMED „kostenfrei für alle Nutzer in der Bundesrepublik Deutschland“ zur Verfügung stehen.
  • Mit der Gründung eines nationalen Kompetenzzentrums für medizinische Terminologien (auch dies eine Forderung des BDL) soll die Übersetzung, Weiterentwicklung und Integration von LOINC und SNOMED gesichert werden. (Der BDL betreibt diese Arbeit bereits in einer regelmäßig tagenden Arbeitsgruppe beim DIMDI.)
  • Für die Aufnahme Deutschlands in SNOMED International zum 1.01.2021 müssen einmalig 1,6 Mio. Euro sowie für die Mitgliedschaft ab 2022 jährlich rund 800.000 Euro entrichtet werden. Weiterhin werden jährliche Personalkosten in Höhe von 600.000 Euro beim BfArM veranschlagt.