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Entwurf für neue Einreiseverordnung greift BDL-Forderungen auf

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung muss bei den Testnachweisen nachgebessert werden
Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung muss bei den Testnachweisen nachgebessert werden

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bereitet neue Regeln für Einreisen aus Coronavirus-Risikogebieten vor. Der vorliegende Entwurf der Coronavirus-Einreiseverordnung reagiert auf die europaweite Verbreitung der Delta-Variante mit sehr hohen Fallzahlen in einigen bedeutenden Sommer-Reisezielen.

 

In drei wesentlichen Punkten greift der Verordnungsentwurf Forderungen des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte vom 29. Juni zur Neujustierung der Teststrategie auf:

  • Die vorgesehene Differenzierung der Risikogebiete in nur noch zwei Kategorien unterstreicht die Bedeutung des internationalen Reiseverkehrs für das Infektionsgeschehen in Deutschland.
  • Der Fünftagesabstand zwischen den beiden verpflichtenden Testnachweisen entspricht aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu den vom Coronavirus SARS-CoV-2 ausgehenden Infektionsgefahren.
  • Das gilt auch für die mindestens fünftägige Quarantäne für nicht geimpfte oder genesene Einreisende, die das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Kritisch bewertet der BDL jedoch, dass bei Einreise nach Deutschland neben dem Testnachweis mittels Nukleinsäurenachweis auch das Antigen-Schnelltestverfahren zugelassen werden soll. Die Unzuverlässigkeit dieses Verfahrens ist in den medizinischen Laboren bereits seit Herbst 2020 evident! Dies gilt generell für den Einsatz von Antigen-Schnelltests bei asymptomatischen Personen sowie im Besonderen für die Durchführung dieser Tests in nichtärztlichen gewerblichen Testzentren, die in den vergangenen Monaten durch Pannen und Skandale massiv an Vertrauen eingebüßt haben.

Antigenschnelltests: Keine Entscheidungsgrundlage für Aufhebung der Quarantäne

Wie bei allen anderen Labortests müssen die zugelassenen Reagenzien gemäß den Herstellerangaben eingesetzt werden - diese sind Bestandteil der Zulassung! Für diverse Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 führen die Hersteller aus, dass sie (1) eine Infektion nicht ausschließen können und (2) nicht den Ausschlag für 'grundlegende Entscheidungen' geben können. Das bedeutet, dass das Testergebnis nicht geeignet ist, über die Aufhebung einer Infektionen vorbeugenden Quarantäne zu entscheiden. In dem vorliegenden Entwurf der Coronavirus-Einreiseverordnung wird dies nicht beachtet.

 

Zur Lösung des Problems schlägt der Berufsverband Deutscher Laborärzte vor, nur das PCR-Verfahren für den Testnachweis zuzulassen. Der PCR-Test soll im Individualreiseverkehr (PKW, Wohnmobil, Motorrad o. ä.) bis zu 24 Stunden nach der Einreise nachgeholt werden können.

 

Bereits im März hat der BDL gefordert, im wieder zunehmenden internationalen Reiseverkehr an das kostenfreie PCR-Testangebot vom Sommer 2020 anzuknüpfen. Die Stellungnahme des BDL zur Coronavirus-Einreisverordnung können Sie hier herunterladen (PDF).