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Einreisen aus Risikogebieten: Rechtsanspruch auf PCR-Test wiedereinführen

Wissenschaftler(innen) sehen Einreisen aus Risikogebieten als einen zentralen Treiber des Infektionsgeschehens in der COVID-19-Pandemie. Insbesondere wurden so die gefährlichen Mutanten des Coronavirus nach Deutschland eingeschleppt. Im Sommer 2020 hat der Bund auf diese Gefahren mit kostenlosen PCR-Tests reagiert. Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) fordert, im Osterreiseverkehr 2021 an dieses Testangebot anzuknüpfen.

 

Der PCR-Test ist die Grundlage für Meldungen an das Gesundheitsamt und für behördliche Maßnahmen zur Infektionsabwehr. Er sollte daher ohne Umwege über Antigen-Schnelltests eingesetzt werden. Je schneller bekannt ist, wer sich am Urlaubsort oder im Flugzeug wirklich infiziert hat, desto schneller können Abwehrmaßnahmen greifen.

Schnelltests: kein Zeitgewinn für Infektionsabwehr bei Kontaktpersonen

Derzeit vergehen, wenn ein Antigen-Schnelltest positiv ausfällt, häufig mehr als 24 Stunden bis der Auftrag zur Überprüfung im PCR-Verfahren im medizinischen Labor eintrifft. Entscheidend für diese Zeitverzögerung ist, dass der PCR-Test erst dann durchgeführt werden kann, wenn ein entsprechender Überweisungsschein des jeweiligen Gesundheitsamtes vorliegt oder der Test nach Besuch einer Infektionssprechstunde ärztlich angefordert wird. Auch wenn die betroffene Person zwischenzeitlich in Quarantäne bleibt, werden Mitreisende, etwa im Urlaubsflieger, und andere Kontaktpersonen zunächst nicht ermittelt. Zudem wird auch die Mutationskontrolle verzögert.