
Mit den Blitz-Beschlüssen zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz vom 17. November hat sich die neue Coronavirus-Testverordnung angekündigt, die heute in Kraft getreten ist.
Positiv: Die Finanzierung der Coronavirus-PCR bleibt stabil. Die Test-Abrechnung auch für privatärztliche Labore wird abgesichert.
Darüber hinaus gibt es aber viel Gesprächsbedarf - insbesondere zu den Antigen-Schnelltests, die jetzt in nichtmedizinischen Einrichtungen von Woche zu Woche massiv ausgeweitet werden:
- Wie können die Gesundheitsämter das Infektionsgeschehen überwachen, wenn nicht-meldepflichtige Antigen-Schnelltests (/Selbsttests) gerade in nichtmedizinischen Einrichtungen die zuverlässigen PCR-Tests der medizinischen Labore substituieren?
- Was passiert bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis in nichtmedizinischen Einrichtungen? Wird der laborfachärztliche PCR-Bestätigungstest umgehend angefordert? Wird die vorbeugende Quarantäne umgehend eingeleitet und auch eingehalten?
- Wie können die Testenden in nichtmedizinischen Einrichtungen vor Infektionsgefahren geschützt werden? (Stichwort: ABAS-Empfehlung aus dem BMAS)
- Dürfen benutzte Antigen-Schnelltests wirklich in den Hausmüll? (Abfallschlüssel 180103 „Entsorgung von infektiösen Abfällen“ - Inaktivierung erforderlich)
Zentrale Fragen ranken sich auch (1) um die Qualität und Aussagekraft der Tests und - damit eng verbunden - (2) geeignete Einsatzgebiete, wie das Interview, das Radio 1 vom Rundfunk Berlin-Brandenburg heute Nachmittag mit dem Vorsitzenden des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte, Dr. Andreas Bobrowski, geführt hat.
Stellungnahme des BDL zur neuen Coronavirus-Testverordnung
Pressemitteilung zu offenen Fragen rund um Antigen-Schnelltests in nichtmedizinischen Einrichtungen (1.12.2020)