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SARS-CoV-2-Antigen-Labortest ist ab 1.10. Kassenleistung

"Bin ich mit dem Coronavirus infiziert?" Eine sichere Antwort auf diese Frage liefert der fachärztliche Infektionstest mit dem PCR-Verfahren (Polymerase Chain Reaction) im medizinischen Labor. Daran ändert auch die Aufnahme des neuen SARS-CoV-2-Antigen-Labortests in den Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum heutigen 1. Oktober 2020 nichts. "Goldstandard" bleibt der PCR-Test und damit in der Coronavirus-Diagnostik das Mittel der Wahl. Das neue laborfachärztliche Antigen-Testverfahren kann aber in bestimmten Fällen die Coronavirus-Teststrategie unterstützen.

 

Um die bestmögliche Qualität für diesen Antigentest zu sichern, haben Ärzte und Krankenkassen in dieser Woche vereinbart, dass die neue GKV-Leistung nur im Facharztlabor erbracht werden darf (Kapitel 32.3 EBM). Die Vergütung des Tests wurde mit 10,80 € deutlich zu niedrig angesetzt!

 

Antigen-Selbst- bzw. -Schnelltests für Zuhause lehnt der BDL aufgrund ihrer geringen Qualität und Aussagekraft ab.