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Elektronische Patientenakte für alle Versicherten bis 1.01.2021

Bis zum 1.01.2021 soll die elektronische Patientenakte (ePA) allen Versicherten in Deutschland zur Verfügung stehen. Rechtsgrundlage ist das erste Patientendaten-Schutz-Gesetz (Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur – PDSG), das heute im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Das eRezept soll zum 1.01.2022 eingeführt werden.

 

Mit Bezug zu dem bereits im November 2019 beschlossenen Digitale Versorgung-Gesetz wird im PDSG u. a. die freiwilllige Nutzung der elektronischen Patientenakte durch die Versicherten konkretisiert. Sie sollen festlegen, welche Daten auf der ePA gespeichert werden, wie sie wieder gelöscht werden können und wer die Daten einsehen kann. Die Patient(inn)en selbst können nach den Vorgaben des Bundesgesetzgebers jederzeit auf ihre Daten zurückgreifen.

 

Diese Daten können künftig in der ePA gespeichert werden:

  • Befunddaten
  • Diagnosen
  • durchgeführten und geplante Therapiemaßnahmen
  • Früherkennungsuntersuchungen
  • Behandlungsberichte
  • Medikationspläne
  • elektronische Notfalldaten
  • Daten der eArztbriefe
  • eZahn-Bonusheft
  • eUntersuchungsheft für Kinder
  • eMutterpass
  • eImpfpass
  • Gesundheitsdaten der Versicherten

Umsetzung der elektronischen Patientenakte (ePA) in der Praxis

Für die "Erstbefüllung" der ePA erhalten Vertragsärztinnen und Vertragsärzte im kommenden Jahr 10 Euro je elektronische Patientenakte. Dieser Betrag bildet aber den Beratungsaufwand, insbesondere in den Praxen, nicht angemessen ab. Eine intensive Einweisung der Patientinnen und Patienten ist erforderlich, um Akzeptanz für die ePA zu schaffen: Insbesondere ist bislang umstritten, ob die Daten ausreichend geschützt sind, wie der neue patientengeführte Datenspeicher genutzt wird und wie sich das auf die Patientenversorgung auswirkt. Über das Jahr 2021 hinaus werden diese Fragen Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Patient(inn)en begleiten. Von erheblicher Bedeutung dürfte sein, wie die Krankenkassen mit dem neuen Transparenzinstrument umgehen. Weder der "gläserne Patient" noch der "gläserne Arzt" enstprechen den Intentionen des Bundesgesetzgebers.

Bedeutung der ePA für Labore

Die medizinischen Laboratorien engagieren sich seit vielen Jahren auf dem Gebiet der digitalen Befundkommunikation - ihr Vorhalteaufwand bleibt leider bisher finanziell unausgeglichen. Als Pioniere und Vorreiter auf diesem Gebiet sind die Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin bestens auf die ePA vorbereitet. Ihre Leistungen als Systemsteuerer in der Gesundheitsversorgung dürften durch die elektronische Patientenakte präsenter werden.

Eine wichtige Aufgabe des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte in den kommenden Jahren wird es sein, darauf zu achten, dass die elektronische Patientenakte uneingeschränkt in den Dienst der Patientenversorgung gestellt wird.

 

Unterdessen hat die KBV informiert, dass die ersten medizinischen Anwendungen in der Telematikinfrastruktur - das Notfalldatenmanagement und der elektronische Medikationsplan - noch im Jahr 2020 implementiert werden sollen.

 

ERGÄNZUNG vom 19.07.2020: Zum 1. Juli nutzten rund 130.000 Arztpraxen die Telematik-Infrastruktur. 80.000 von ihnen konnten jedoch ab Ende Mai verschiedene Dienste der TI nicht mehr nutzen, da die Zertifikate zur gesicherten Verbindung ihrer Konnektoren (Arztpraxen) mit den zentralen Telematik-Servern fehlerhaft waren. Erst am 15. Juli konnte die gematik vermelden, dass alle betroffenen Praxen die Konnektoren wieder nutzen können. Wer die Kosten für den Neuanschluss der Konnektoren trage, werde mit Hochdruck verhandelt. Die Hintergründe liefert ein Beitrag des IT- und Tech-Magazins c't.