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Digitale Versorgung-Gesetz: Interoperabilität sicherstellen, Umsetzungsaufwand erstatten

Das BMG hatte zur „Meinungsbildung“ über den Referentenentwurf für ein Digitale Versorgung-Gesetz eingeladen und erhielt am Montag das erhoffte umfangreiche Feedback von Verbänden und Institutionen. Nahezu einmütig wird der Gesetzentwurf als Meilenstein der Digitalisierung im Gesundheitswesen begrüßt. Intensiv diskutiert wurden v. a. diese Punkte:

  • Welche Gesundheits-Apps sollen zur Verschreibung durch Ärzte zugelassen werden? Aus Laborsicht besonders interessant: Welche In-vitro-Diagnostika werden einbezogen?
  • Wie wird die elektronische Patientenakte (ePA) ausgestaltet? Der BDL setzt sich mit seinem Dachverband DVÄD dafür ein, dass digitale Anwendungen im Gesundheitswesen konsequent interoperabel ausgestaltet werden, basierend auf internationalen Standards, einschließlich international etablierter medizinischer Nomenklaturen (SNOMED CT, LOINC).
  • Welche IT-Sicherheitsstandards gelten künftig für Praxen und Labore? Der BDL fordert: Resultierende Zusatzkosten müssen konsequent über die GKV refinanziert werden!
  • Allgemeiner: Wie entwickelt sich die Bürokratie- bzw. Arbeitsbelastung der Ärztinnen und Ärzte? Gesundheits-Apps und ePA erhöhen den Beratungsbedarf der Patienten. Aufbau und Weiterentwicklung von Telematik-Infrastrukturen und die Umsetzung neuer IT-Sicherheitsstandards werden auch mit ärztlicher Arbeitszeit bezahlt.