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COVID-19: Warum die RKI-Statistik das Infektionsgeschehen nicht abbilden kann

Screenshot tagesschau.de - Website der ARD
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Nicht nur gefühlt liegt der Inzidenzwert weitaus höher: Die Infektionsstatistik des RKI kann die Entwicklung der COVID-19-Pandemie seit langer Zeit nicht mehr angemessen abbilden. Ein entscheidender Faktor dafür sind die zunehmend milderen Krankheitsverläufe und der Rückgang der Testungen (Infektionen bleiben unentdeckt).

 

Hinzu kommt, mit der neuen Coronavirus-Testverordnung verlagern sich die Gewichte von den Bürgertests zu den nun in vielen Fällen günstigeren Selbsttests. Dass man auch nach einem positiven Selbsttest Anspruch auf den – für die Testpersonen kostenfreien –  fachärztlichen PCR-Test hat, ist aber bisher kaum bekannt. Unsere Pressemitteilung vom Dienstag (12.07.), die auf diesen Rechtsanspruch gemäß § 4b der Testverordnung hinweist, ist daher auf breite Resonanz gestoßen.

 

Nur die Ergebnisse der fachärztlichen PCR-Tests gehen in die Infektionsstatistik ein. Aus gutem Grund, denn sie sind weitaus zuverlässiger als die Antigen-Schnelltests. Zudem verfügen die Facharztlabore über die Dateninfrastrukturen zur Übermittlung der Testergebnisse an die Gesundheitsämter. Auf den positiven Antigen-Schnelltest folgt jedoch allzu oft nicht die PCR im Facharztlabor. Und die alternative strenge Selbstisolation halten viele Menschen bei den zunehmend milderen Infektionsverläufen nicht mehr ein. Das führt dazu, dass viele Coronavirus-Infektionen nicht erfasst und weitergetragen werden.

PCR-Test wird für Immunitätsnachweis benötigt

Der Berufsverband Deutscher Laborärzte informiert, dass nur zweifach geimpfte Beschäftigte im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab dem 1.10.2022 einen Immunitätsnachweis benötigen, wenn sie nach der ersten (oder zweiten) Impfung am Coronavirus SARS-CoV-2 erkrankt und genesen sind. Der Nachweis gemäß § 22a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz kann nur erbracht werden, wenn die Coronavirus-Infektion im PCR-Verfahren nachgewiesen wurde.