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Respekt fürs Facharztlabor: Corona-Prämie + Revision des § 24 IfSG!

Respekt fürs Facharztlabor: Corona-Prämie auch für die Mitarbeiter(innen) medizinischer Labore. Änderung des § 24 IfSG rückgängig machen!
Respekt fürs Facharztlabor: Corona-Prämie auch für die Mitarbeiter(innen) medizinischer Labore. Änderung des § 24 IfSG rückgängig machen!

Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der medizinischen Labore sollten eine Corona-Prämie erhalten. Diese Forderung des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte aus dem ersten Pandemie-Jahr 2020 hat der Vorsitzende des BDL Dr. Andreas Bobrowski in der KBV-Vertreterversammlung am 3. Dezember in Berlin bekräftigt.

 

Auch in den medizinischen Laboren werden in großem Umfang Überstunden geleistet. Dienste am Wochenende sind in der COVID-19-Pandemie zur Regel geworden. Ergebnisse der SARS-CoV-2-Infektionstests liegen über Nacht vor - das bedeutet notwendigerweise auch, dass viele Leistungen nachts erbracht werden.

 

Wer den mittlerweile dritten Corona-Bonus des Bundes für Pflegekräfte konkret erhalten soll, darüber konnten sich die neuen Ampel-Koalitionäre noch nicht einigen. Ein entsprechender Beschluss wurde auf Anfang 2022 vertagt. Es besteht also noch Zeit und Gelegenheit, den Empfängerkreis um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der medizinischen Labore zu erweitern.

 

"Respekt fürs Facharztlabor" - das bedeutet auch, die Ende 2020 im Deutschen Bundestag beschlossene Änderung des § 24 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu revidieren: Die Öffnung der Feststellung von Coronavirus-Infektionen auch für Nichtärzte und für nichtmedizinisches Personal ist und bleibt ein folgenschwerer Irrweg, der beendet werden sollte. Der BDL begrüßt die Ankündigung des neuen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach, das deutsche Gesundheitssystem "robuster zu machen". Dazu zählt, in einer Ausnahmesituation gemachte Fehler zu korrigieren. „Zentrale Voraussetzungen für eine gute Versorgung wie Qualität, Integrität und Verantwortlichkeit dürfen nicht in Frage gestellt, die medizinische Diagnostik nicht zu einer Handelsware gemacht werden“, verweist der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski auf die fatalen Signalsetzungen der IfSG-Änderung in § 24 über den Tag hinaus.

 

"Ärztlichen Infektionsschutz stärken – für ein robusteres Gesundheitssystem" - die Pressemitteilung des BDL können Sie hier nachlesen.