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3. Bevölkerungsschutzgesetz: BDL warnt den Bundestag davor, den ärztlichen Infektionsschutz auszuhöhlen

Im Deutschen Bundestag findet heute eine Anhörung zum Entwurf eines "Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" ('3. Bevölkerungsschutzgesetz') statt. Die Tragweite des Gesetzesvorhabens weist über die COVID-19-Pandemie hinaus - der Bundesgesetzgeber greift die ärztliche Infektionsdiagnostik an!

 

§ 24 des Infektionsschutzgesetzes legt fest, dass die Feststellung und Heilbehandlung von Infektionskrankheiten nur durch Ärztinnen und Ärzte erfolgen darf. Ausgenommen von diesem Arztvorbehalt sind aus guten Gründen nur die patientennahe HIV-, Hepatitis-C- und Syphilis-Diagnostik. Künftig sollen jedoch auch Coronavirus-Tests, beispielsweise bei Bewohnern eines Altenheimes, die bereits charakteristische Symptome zeigen, vor Ort durchgeführt werden können - ohne Beteiligung der hierfür qualifizierten Labormediziner. Der Bundesgesetzgeber plant also, die medizinische Diagnostik für Nichtärzte zu öffnen!

 

BDL: Die Leistungen der Ärzte in der Infektionsdiagnostik sind ein notwendiger Bestandteil zur Bekämfung der Pandemie

Der Berufsverband Deutscher Laborärzte warnt davor, die im Infektionsschutzgesetz fixierte Ärztlichkeit der Infektionsdiagnostik auszuhöhlen. Sie ist untrennbar verbunden mit den weiteren Leistungen der Laborärzte in der COVID-Pandemie. In einem Schreiben an die Obleute und gesundheitspolitischen Sprecher(innen) der Bundestagsfraktionen informiert der BDL:

 

"Im Frühjahr waren es die Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin und für Mikrobiologie, die die SARS-CoV-2-Infektionstests – teilweise als Inhouse-Entwicklungen – etabliert und schnell ausreichende Kapazitäten aufgebaut haben. Seitdem sichern sie nicht nur die Qualität der Infektionstests, sondern auch die Infrastruktur für den Probentransport ins regionale Labor sowie die schnelle Befundübermittlung an die Patientinnen und Patienten, Praxen und Gesundheitsämter. Sie beraten in unzähligen Arbeitsstunden, auch am Wochenende, ihre ärztlichen Einsender(innen), Behördenvertreter(innen) sowie die Patientinnen und Patienten.

Ärztliche Qualitätssicherung, regionale Einbettung und fachliche, unabhängige Beratung in der COVID-19-Pandemie sind untrennbar mit der Durchführung der Coronavirus-Tests im fachärztlichen Labor verbunden und für die Pandemiebekämpfung essentiell." [...]

 

Wie der BDL Infektionstests zur patientennahen (Sofort-)Diagnostik bewertet, lesen Sie in unseren Pressemitteilungen.

 

Die geplante Änderung des § 24 Infektionsschutzgesetz ist auch im Kontext bereits vergebener Testaufträge einzelner Bundesländer und Kommunen an nichtärztliche gewerbliche Labore zu sehen, die die Infektionsdiagnostik zur Handelsware machen. Auch vor dieser Entwicklung warnt der BDL in seinem Schreiben an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Sie haben es jetzt in der Hand, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu setzen, dass der deutsche Erfolgsweg in der COVID-19-Pandemie fortgesetzt werden kann.