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Antikörper-Ausweis nach dem Vorbild Österreichs würde Rechte COVID-19-Genesener stärken

Zahlreiche Menschen, die eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 überstanden haben, können ihre zurückliegende Erkrankung nicht nachweisen. Trotz ihrer Genesung werden sie daher geimpften Personen nicht gleichgestellt, obwohl eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums die rechtliche Gleichbehandlung Genesener und Geimpfter vorsieht. Hinzu kommt, dass viele Menschen in Bezug auf ihren Immunschutz unsicher sind. Ein deutlicher Indikator dafür ist die nun schon seit mehreren Monaten steigende Nachfrage nach Coronavirus-Antikörpertests in den medizinischen Laboren.

 

Auch wenn rund um die SARS-CoV-2-Antikörperbestimmung noch Fragen offen bleiben, gehen unsere österreichischen Nachbarn hier einen wichtigen Schritt voran: In der Mitte Mai erlassenen COVID-19-Öffnungsverordnung hat das zuständige Bundesministerium den Nachweis über neutralisierende Antikörper als Anspruchsgrundlage spezifiziert (§ 1 Abs. 2 Nr. 7). Wer seinen Antikörperspiegel im medizinischen Labor nach WHO-Standards bestimmen lässt, erhält bei Überschreitung eines definierten Antikörper-Grenzwerts den erhofften "Türöffner": Den Antikörper-Ausweis, der über eine App auch auf das Smartphone übertragen werden kann, ist ein dem Impfnachweis vergleichbarer Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (§ 1 Abs. 2 Satz 1 COVID-19-Öffnungsverordnung).

Antikörper-Ausweis schafft Transparenz und Gleichberechtigung

In Deutschland nimmt die Coronavirus-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung Genesene von Kontakt- oder Zugangsbeschränkungen bisher nur dann aus, wenn sie einen positiven PCR-Test nachweisen können (§ 2 Satz 1 Nr. 5). Der Test muss mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegen.

 

Zahlreiche Testangebote zur Überprüfung der humoralen und zellulären Immunität gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 machen bei uns ein dem österreichischen Antikörper-Ausweis vergleichbares Angebot möglich. Der Berufsverband Deutscher Laborärzte macht sich für eine entsprechende Anspruchsgrundlage stark, um mehr Transparenz und Gleichberechtigung zwischen Geimpften und ehemals Erkrankten zu erreichen.

 

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