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Bundestag hält den Schutzschirm für Vorsorgeleistungen zu

Schutzschirm für entfallene ärztliche Vorsorgeleistungen bleibt verschlossen
Schutzschirm für entfallene ärztliche Vorsorgeleistungen bleibt verschlossen

Obwohl auch in der zweiten Infektionswelle viele Menschen Arztbesuche verschoben haben, hält der Bundestag den Schutzschirm für in den Arztpraxen entfallende Vorsorgeleistungen zu. Die heute in Berlin beschlossene Verlängerung der Existenzsicherung für die ambulanten, vertragsärztlichen Leistungserbringer in der COVID-19-Pandemie gilt nur für die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV). Grundlegend ist das "Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen", dem der Bundesrat (voraussichtlich Ende März) noch zustimmen muss.

 

Grundsätzlich ist es gut und richtig, dass Bund und Länder die Praxen und fachärztlichen Labore vor den massiven Auswirkungen der COVID-19-Pandemie schützen. Leistungen, die durch Haus- und Fachärzte nicht angefordert werden, können auch nicht durch die Laborärztinnen und Laborärzte erbracht werden. Die Entwicklungen der vergangenen Monate haben aber gezeigt, dass insbesondere Vorsorgeuntersuchungen derzeit kaum wahrgenommen werden, da viele Patientinnen und Patienten befürchten, sich in den Praxen mit dem Coronavirus anzustecken.

Neue Schutzschirm-Regelung setzt falsche Signale

Im Darmkrebsmonat März setzt die neue Schutzschirm-Regelung, die rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 gelten soll, daher falsche Signale an die ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte. Sie setzen sich tagtäglich dafür ein, das ihre Patientinnen und Patienten wieder auf dem gewohnten Niveau versorgt werden können. Zudem betreuen sie den Großteil der COVID-19-Erkrankten. Dennoch müssen sie in der mittlerweile dritten Infektionswelle wieder mit massiven Leistungsrückgängen rechnen. Soweit hier von die extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) betroffen ist, verwehrt Ihnen die Politik den notwendigen Schutz. Dies betrifft neben den Vorsorgeuntersuchungen unter anderem auch Impfungen und ambulante Operationen.

 

Vorschläge des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte für einen "neuen Schub für die Routinediagnostik"

 

Vertiefende Informationen zu EGV und MGV finden Sie hier (Kassenärztliche Bundesvereinigung).