Gegen gewerbliche Auswüchse der Freigabe von Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus durch die Coronavirus-Testverordnung des Bundes wendet sich der Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte Dr. Andreas Bobrowski in einem Interview mit der Tageszeitung "Die Welt". Für die Durchführung eines SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests, den seit dem Herbst auch Nichtmediziner für deutlich unter 10 € einkaufen können, werden in gewerblichen Testzentren derzeit verbreitet 40-50 € und vereinzelt sogar über 100 € fällig!
Die Qualität dieser Tests reicht bei weitem nicht an das PCR-Verfahren der fachärztlichen Labore als Goldstandard der SARS-CoV-2-Infektionsdiagnostik heran. Das ist auch der Grund, warum ein positives Schnelltest-Ergebnis nicht meldepflichtig ist, sondern zunächst laborfachärztlich bestätigt werden soll.
Das Welt-Interview beleuchtet weitere Fehlentwicklungen - unter anderem:
- Selbsttests: Hier ist die Gefahr falsch-negativer Testergebnisse besonders hoch.
- Gefahren für Testende: Die Schnelltest-Durchführung ohne die in den medizinischen Laboren erforderliche Sicherheitswerkbank birgt aufgrund der Aerosolbildung Infektionsrisiken für die Testenden.
- Ganz allgemein wird der Schnelltest-Einsatz zunehmend nach dem Prinzip "Viel hilft viel" betrieben - unter Missachtung maßgeblicher Empfehlungen des Robert Koch-Instituts.
Der BDL wird das Thema "gewerbliche Testzentren" zu Jahresbeginn 2021 erneut öffentlich thematisieren.
Was leistet mein Antigen-Schnelltest? Ein Online-Tool des RKI verrät es.