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RKI passt Testempfehlungen an

Infektionsrisiken vermeiden, Risikoeinschätzung vor der Testung verbessern, bei symptomfreien Personen Alternativen prüfen und so letztlich gezielter testen - die SARS-CoV-2-Testpraxis muss an die Bedingungen des Winterhalbjahres angepasst werden. Denn: Mit Beginn der Erkältungssaison haben die Coronavirus-Verdachtsfälle deutlich zugenommen. Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) hat konkrete Vorschläge entwickelt, wie vor diesem Hintergrund verhindert werden kann, dass es in den medizinischen Laboren zu Testengpässen kommt (Pressemitteilungen / Stellungnahmen des BDL.

 

In dieser Woche hat nun das Robert Koch-Institut (RKI) seine Testempfehlungen angepasst. Die zentrale Botschaft des RKI lautet:

 

Indikationen für eine Testung ergeben sich sofern ein hinreichendes klinisches Bild vorliegt und/oder ein epidemiologischer Zusammenhang zu einem Infektionsgeschehen oder einer vulnerablen Gruppe besteht. [...] Diese Testkriterien adressieren einen Großteil der Bevölkerung nicht. Ein Test aller Personen mit resp. Symptomen (z. B. nur Schnupfen, Halsschmerzen) würde die Testkapazitäten überlasten.

 

Das RKI empfiehlt, die Notwendigkeit des Tests anhand dieser Fragen zu beurteilen:

  1. Gehört die Person zu einer vulnerablen Gruppe oder hat Kontakt zu vulnerablen Gruppen?
  2. Haben Familienmitglieder regelmäßig Kontakt zu vulnerablen Gruppen innerhalb oder außerhalb der Familie, z. B. ein Elternteil ist in der Altenpflege tätig.
  3. Gibt es aktuell ungeklärte akute Erkrankung(en) in der Familie?
  4. Besteht individuell ein erhöhtes Infektions- oder Weiterverbreitungsrisiko, z. B. aufgrund einer Teilnahme an einer Großveranstaltung innerhalb der letzten 1-2 Wochen?
  5. Handelt es sich um Pflege- oder Betreuungspersonal oder ist anderweitig von weiterhin vielen relevanten Kontakten auszugehen?

 Die Testung wird empfohlen, wenn mindestens ein Testkriterium erfüllt ist.

 

ERGÄNZUNG vom 10.11.2020: In seiner heutigen Pressemitteilung empfiehlt der Berufsverband Deutscher Laborärzte den beauftragenden Hausärzten, diesen Empfehlungen des RKI konsequent zu folgen.