Ab heute können sich alle Rückkehrer aus dem Ausland auf SARS-CoV-2 testen lassen. Der Abstrich erfolgt in Vertragsarztpraxen oder Testzentren der KVen. Für den Auftrag an das medizinische Labor wird das Formular OEGD eingesetzt:
- Formularfeld „§ 4 RVO Risikogebiet“ markieren und um den Verweis „Auslandsaufenthalt“ ergänzen. Wenn Formular OEGD nicht verfügbar, Formular 10C verwenden.
- Unter der Zeile „Testung nach Meldung 'erhöhtes Risiko' durch Corona-Warn-App“ den Hinweis „Rückkehrer“ eintragen.
- Felder „Testung nach Meldung“ oder „Diagnostische Abklärung“ bitte nicht markieren.
++ AKTUALISIERUNG 8.08.2020 ++
Zum 8. August wurde eine Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten eingeführt.