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Damit die HIV-Abwehr nicht versagt - neue GKV-Laborleistungen ab 1.09.2019

Die Kosten der medikamentösen Präexpositionsprophylaxe für Versicherte mit einem substanziellen HIV-Ansteckungsrisiko werden ab dem 1.09.2019 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verweist auf die Verantwortung der Ärzte und Patienten, wenn er feststellt: „Nur richtig genommen, wirkt es. Falsch gemacht, steigt im Gegenteil eher das Risiko von Resistenzen und Ansteckungen.“ Eine entscheidende Rolle spielen dabei die ärztlichen Diagnostiker im Labor.

 

Zur Präexpositionsprophylaxe nehmen HIV-negative Patienten ein Medikament ein, um sich vor HIV zu schützen. Das Medikament verhindert, dass sich das HI-Virus nach dem Eindringen in den Körper vermehren kann. Damit die Präexpositionsprophylaxe wirken kann, wird im medizinischen Labor unter anderem untersucht, ob ein Patient bereits mit dem HI-Virus infiziert ist. Entscheidend für die Präexpositionsprophylaxe, wie auch für die HIV-Behandlung, ist auch, dass Mutationen des Virus möglichst verhindert werden: Neue Varianten könnten das HI-Virus gegen Medikamente resistent machen, die es eigentlich wirksam bekämpfen sollten. Es könnte sich dann weiter vermehren – möglicherweise sogar unerkannt. Daher müssen HIV-Medikamente regelmäßig eingenommen und ihre Wirksamkeit von ärztlichen Diagnostikern kontinuierlich überwacht werden.

 

Über die neuen GKV-Laborleistungen zur HIV-Präexpositionsprophylaxe informiert die aktuelle BDL-Mitgliederinformation.