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MIO-Laborbefund: Kommentierung bis zum 26. Juli möglich

Übersicht über das Element "Laborbefund" (Screenshot der Präsentation der mio42 GmbH vom 11.07.2022)
Übersicht über das Element "Laborbefund" (Screenshot der Präsentation der mio42 GmbH vom 11.07.2022)

Noch rund zwei Wochen, bis zum 26.07., können Laborärztinnen, Laborärzte und andere Sachverständige das Medizinische Informationsobjekt (MIO) "Laborbefund" in der Version 1.0.0 kommentieren. Eine gut zweistündige Websession nutzten heute die Projektverantwortlichen der mio42 GmbH, um über den aktuellen Entwicklungsstand zu informieren und für die Kommentierung zu werben.

 

Hier können Sie das MIO "Laborbefund" einsehen und bewerten.

 

Die zentrale Herausforderung der Entwickler:innen besteht darin, dass es zu Form und Inhalt der MIO keine gesetzlichen Vorgaben gibt. In dem "Entwicklungsauftrag" des § 355 SGB V hat der Gesetzgeber lediglich festgelegt, dass alle in die elektronische Patientenakte (ePA) eingespeisten Daten semantisch und syntaktisch interoperabel sein müssen. Über die Struktur dieser Daten mit Bezug auf Lesbarkeit, Speicherung oder Verarbeitung bestimmen die MIO. Zum Zusammenhang von ePA und MIO informiert dieses Kurzvideo der KBV.

 

Vertreter:innen des BDL-Vorstandes begleiten das MIO Laborbefund seit seiner Entstehung und werden sich weiter in das Projekt einbringen. Zum aktuellen Projektstand informieren die MIO-Entwickler:innen hier.