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Ausbildungsverordnung für Medizinische Technolog(inn)en ist Chance zum Nachsteuern

Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe: Verbesserungsbedarf in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe: Verbesserungsbedarf in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Ein Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungs(ver)ordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen aus dem Bundesgesundheitsministerium setzt das Anfang 2021 reformierte MT-Berufe-Gesetz (MTBG) um. In seiner Stellungnahme fordert der Berufsverband Deutscher Laborärzte, die grundlegenden Ziele der Ausbildungsreform nicht aus dem Blick zu verlieren.

 

Insbesondere die deutliche Gewichtsverschiebung von der schulischen in die laborpraktische Ausbildung im MTBG stellt die Labore vor Probleme, die das MT-Berufe-Gesetz eigentlich lösen sollte: Mit einem breiten, flächendeckenden Ausbildungsangebot muss der Fachkräftemangel in der Labordiagnostik bekämpft werden! Vor diesem Hintergrund ist auch die starre Praxisanleiter-Regelung (§ 19 (2) bzw. § 31 (1) 1 MTBG) kontraproduktiv, da sie gerade für kleinere Labore wesensfremd ist und eine Ausbildungshürde darstellt. Diese Regelung kann das Bundesgesundheitsministerium über die Ausbildungs- und Prüfungsordnung noch entschärfen.

 

Was der BDL konkret fordert und worauf sich die medizinischen Labore jetzt einstellen müssen, lesen Mitglieder in der nächsten Mitgliedermail.