Wenn der Bundestag Expert(inn)en anhört, wie heute zum Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), haben die Fraktionen zentrale Entscheidungen zu ihren Änderungsanträgen bereits gefällt - entsprechend wählen sie die Anzuhörenden aus und stellen ihre Fragen.
Das Digitale-Versorgung-Gesetz macht den Weg frei für die App auf Rezept und bringt die Videosprechstunde voran, wie auch die flächendeckende Telematik-Infrastruktur. Große Hürden für die elektronische Patientenakte (ePA) - Datennutzungsrechte und Datenschutz - werden in ein gesondertes Gesetz ausgegliedert. Der Berufsverband Deutscher Laborärzte hat den heute erörterten Regierungsentwurf an diesen drei Leitfragen bewertet:
1. Wie können die im Gesetz vorgesehenen verordnungsfähigen digitalen Anwendungen zum Nutzen der Patienten eingesetzt werden?
2. Wie werden Interoperabilität und Standardisierung der Anwendungen in der Telematik-Infrastruktur sichergestellt und wer ist dafür verantwortlich?
3. Wie und mit welchem technischen und finanziellen Aufwand wird die IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen Versorgung sichergestellt?
Aus unserer Agenda zur
- ärztlichen Begleitung und Steuerung digitaler Innovationen,
- Öffnung für internationale (interoperable) Digitalstandards, die wir auf unsere nationalen Spezifika und Kompetenzen anwenden möchten, und
- IT-Sicherheit und Erstattung resultierender Kosten
leiten wir Änderungen zu vier der geplanten gesetzlichen Neuregelungen im Sozialgesetzbuch V ab, siehe unsere Stellungnahme zum DVG: