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GOÄ: Lauterbach-Aussagen irritieren, geben aber auch Extra-Zeit für "Hausaufgaben"

"Daher ist für mich noch nicht ganz klar, ob wir die GOÄ-Reform in dieser Legislatur überhaupt angehen oder nicht". Diese Aussage des Bundesgesundheitsministers in seiner Corona-Pressekonferenz vom vergangenen Freitag (25.02.) überrascht, zumal mit Verweis auf den Koalitionsvertrag 2021-25 der Ampelparteien. Deutungen, die Regierungspartner SPD, Grüne und FDP könnten mit ihrem "Moratorium" für das duale Krankenversicherungssystem auch die GOÄ-Reform anhalten, waren bis zum gestrigen Tag kaum zu vernehmen.

 

Aus laborärztlicher Sicht bietet das verbale Stoppsignal aus Berlin die Chance, seit langem unerledigte Reform-Hausaufgaben mit der nötigen Sorgfalt und Konsequenz anzugehen. Nach wie vor gilt, dass der Status quo der GOÄ-Novelle für den Berufsverband Deutscher Laborärzte nicht annehmbar ist. Die Bedeutung der GOÄ reicht weit über die Honorarniveaus für ärztliche Leistungen hinaus und berührt die Grundlagen der laborärztlichen Leistungserbringung! Zahlreiche Gerichtsurteile der letzten Jahre offenbaren regulatorische Lücken, die endlich geschlossen werden müssen. Bis dahin gilt, dass nichts finalisiert werden kann, bis nicht alles ausverhandelt ist.

 

Was der BDL in Bezug auf eine neue GOÄ fordert, lesen Sie hier. Unter der Rubrik "Recht und Vergütung" in dieser Timeline lesen Sie zudem weitere Beiträge zur Genese einer neuen Gebührenordnung für Ärzte -- die womöglich weitere Jahre im Wartezimmer der Bundespolitik verbringen wird.

 

+++ UPDATE vom 3.03.2022:

Im heutigen "PraxisCheck" der KBV hat der Minister die Frage "Wann kommt die aktualisierte GOÄ?" so beantwortet:

 

Das wissen wir nicht genau. In der Tat ist es so, dass das Verhältnis PKV zu GKV in dieser Legislaturperiode nicht angefasst werden soll. Da müssen wir schauen, ob die GOÄ-Vorschläge, die derzeit vorliegen, das tun oder nicht. Davon wird das abhängen. Das kann ich noch nicht gut einschätzen.