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Digitale Gesundheitsanwendungen: zwei Apps beziehen Blutwerte ein

Seit genau einem Jahr gibt es die "Apps auf Rezept" -- Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die auf Grundlage einer gesicherten Diagnose ärztlich verordnet werden können. Derzeit erfüllen 22 Apps die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Zwei dieser DiGA nutzen von den Anwendern einzugebende Blutwerte.

 

Rechtsgrundlagen der Digitalen Gesundheitsanwendungen sind das Digitale Versorgung Gesetz und die Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung. Welche Apps auf die Kriterien des Bundesgesetzgebers erfüllen, verrät das "Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen". Es wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt, das die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die GKV überprüft. Dieser Prüfprozess baut auf der vorherigen CE-Zertifizierung der DiGA als Medizinprodukt mit niedrigem Risiko auf. Das BfArM bewertet also Kriterien, die über die Marktzulassung hinausreichen. Hierzu zählen vor allem

  • die Sicherheit der medizinischen Angaben,
  • die Unterstützung der Patientin/des Patienten bei der Anwendung und
  • der "positive Versorgungseffekt".

Von einem "positiven Versorgungseffekt" wird ausgegangen, "wenn sich der gesundheitliche Zustand eines Patienten oder die Möglichkeit zum Umgang mit seiner Erkrankung durch die Benutzung der DiGA verbessern". (Quelle: BfArM). 17 der 22 Anwendungen müssen hierfür  noch weitere Nachweise erbringen. Sie haben daher nur eine vorläufige Zulassung erhalten.

Kosten-Nutzen-Verhältnis der DiGA steht in der Kritik

Kritiker(innen) verweisen auf die hohen Kosten für die "Apps auf Rezept" von zum Teil mehreren hundert Euro je Patient(in) und Quartal. Hinzu kommt, dass die konkrete individuelle Nutzung einer verordneten App kaum überprüft werden kann. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis vieler DiGA wird daher sowohl von Ärzteverbänden wie auch durch die gesetzliche Krankenkassen als ungünstig bewertet. Zu dieser kritische Perspektive auf die DiGA trägt auch der Umstand bei, dass die Anbieter bei einer vorläufigen Zulassung ihrer App bis zu zwei Jahre Zeit haben, um weitere Nachweise zum konkreten Patienten-Nutzen zu erbringen. In dieser Zeitspanne können die Apps -- wie bereits langjährig etablierte Medizinprodukte -- regulär verordnet werden.

Zwei digitale Gesundheitsanwendungen helfen bei Kontrolle des Blutzuckers

Derzeit sehen zwei DiGA die Eingabe bzw. Freigabe von Laborwerten durch die anwendenden Patient(inn)en vor: ESYSTA (Emperra GmbH) ist eine verschreibungsfähige App, die insulinpflichtigen Diabetikerinnen und Diabetikern die Kontrolle des Blutzuckerverlaufes (Parameter HbA1c) erleichtern soll. Oviva Direkt (Oviva AG) wurde entwickelt, um die Therapie bei starkem Übergewicht zu unterstützen. Auch mithilfe dieser DiGA kann der Butzuckerspiegel dokumentiert werden, um Menschen mit Adipositas bei der Umstellung ihrer Ernährung und ungesunder Lebensgewohnheiten zu unterstützen.