· 

Approbationsordnung: akademisches Lehrkrankenhaus nur mit eigenem Labor!

Die Neufassung der Approbationsordnung für Ärzte und Ärztinnen ist ein sehr komplexes und in vielen Etappen entwickeltes Vorhaben, das in der laufenden Legislaturperiode im Bund noch zum Abschluss kommen könnte. Heute endet die Stellungnahmefrist zum Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium.

 

In seiner Rückäußerung hat sich der Berufsverband Deutscher Laborärzte dafür stark gemacht, dass jedes akademisches Lehrkrankenhaus über ein fachärztlich geleitetes Labor verfügen muss. Überraschenderweise ist das bisher nicht vorgesehen, obwohl der Referentenentwurf einige präzise Vorgaben macht, wie das Erfordernis einer eigenen Röntgenabteilung. Die akademischen Lehrkrankenhäuser haben einen entscheidenden Anteil daran, die in der Approbationsordnung vorgesehenen  Lehr- und Prüfungsinhalte zu vermitteln!

Zwar sind die grundlegenden Kompetenzen in der Laboratoriumsmedizin in dem vorliegenden Entwurf der neuen Approbationsordnung angemessen beschrieben. Das fachärztliche Labor als "Inhouse-Kompetenz" im akdemischen Lehrkrankenhaus - wie in den Universitätsklinika -  ist jedoch eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Vermittlung an den Ärztinnen- und Ärzte-Nachwuchs gelingt.