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Screening auf asymptomatische Bakteriurie in der Mutterschafts-Richtlinie angepasst

Der Gemeinsam Bundesausschuss (G-BA) hat die Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien“) marginal verändert. Konkret geht es um das Screening auf asymptomatische Bakteriurie. Mit Bezug auf Laboruntersuchungen ist folgende Neuerung bedeutsam [betrifft Abschnitt A Nummer 2, Nummer 4 und Nummer 7 sowie Folgeänderungen in Abschnitt F Nummer 2, siehe Link unten]:

  • Das bisher geforderte Urinsediment wird gestrichen.
  • Der Hinweis auf ggf. erforderliche bakteriologische Untersuchungen wird konkretisiert. Beispielhaft werden besondere Risiken benannt, die die Durchführung bakteriologischer Urinuntersuchungen erforderlich machen können: "bakteriologische Urinuntersuchungen, soweit nach der Befundlage erforderlich (z. B. bei auffälligen Symptomen, rezidivierenden Harnwegsinfektionen in der Anamnese, Z. n. Frühgeburt, erhöhtem Risiko für Infektionen der ableitenden Harnwege)."

Alle Änderungen sowie die jew. Begründungen sind beim G-BA hier abrufbar. Der Beschluss tritt zum 28.05.2019 in Kraft.