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Was jetzt wichtig ist: Evolution des Coronavirus verfolgen und bekannte Mutationen schnell aufspüren

Screenshot dw.com - DW-TV, Auslandsfernsehen der Deutschen Welle
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Am Montag hat der Bundesgesundheitsminister die Coronavirus-Surveillance-Verordnung vorgestellt. Sie soll sicherstellen, dass die Evolution des Coronavirus in Deutschland überwacht und neue Virus-Varianten frühzeitig entdeckt werden können. Mit diesem Ziel muss das Genom des Coronavirus in einem aufwändigen und langwierigen labordiagnostischen Verfahren sequenziert werden. Das sieht die neue Rechtsverordnung vor:

  • SARS-CoV-2 sequenzierende medizinische Labore müssen die Genomsequenzdaten an das Robert Koch-Institut übermitteln. Der Vergütungsanspruch ist mengenmäßig begrenzt.
  • Nicht sequenzierende medizinische Labore können einen Anteil positiver Proben an andere Labore versenden und erhalten eine Versandkostenerstattung

Virusmutationen: Eindämmung durch mögliches Verfahren zur Übermittlung an Gesundheitsämter

Wie können aber die Behörden kontinuierlich über die Verbreitung bereits bekannter Virusmutationen informiert werden? BDL-Vorstandsmitglied Thomas Lorentz, der das Labor Krause in Kiel leitet, stellt ein Verfahren vor, das es erlaubt, die Gesundheitsämter sehr kurzfristig nach dem PCR-Test (infiziert oder nicht?) auf möglicherweise besonders infektiöse Patienten (Träger des mutierten Virus?) hinzuweisen. Diese müssen dann vorrangig angesprochen werden, um die weitere Verbreitung des mutierten Coronavirus so früh wie möglich einzudämmen.

 

Der BDL macht sich dafür stark, dass diese fachärztliche Leistung aus dem medizinischen Labor in Deutschland flächendeckend etabliert werden kann. Beitrag DW-TV (Deutsche Welle) vom 20.01.2021