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Faire Kassenwahl-Gesetz stärkt Präventionsorientierung in der GKV

Das heute im Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenkenversicherung (GKV-FRG) schafft neue Anreize für die Krankenkassen, Vorsorge und Früherkennungsmaßnahmen ihrer (gesetzlich) Versicherten zu fördern. Nehmen Versicherte Leistungen aus dem entsprechenden Katalog des Gemeinsamen Bundesausschusses in Anspruch, erhält die Krankenkasse nach der Abrechnung durch die erbringenden Ärzte/innen eine Pauschale.

Damit wird auch der Beitrag der Labordiagnostik zur Vermeidung bzw. frühzeitigen Erkennung und Behandlung schwerer Erkrankungen wie Darmkrebs oder Diabetes gestärkt. Nach dem Grundsatz "Diagnostik vor Therapie" tragen die Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin entscheidend zur Gesunderhaltung der Bevölkerung und Effizienz der Gesundheitsversorgung bei. Sie sind Systemsteurer und arbeiten Tag für Tag an den medizinischen Fundamenten auf denen ihre Kolleg(inn)en anderer Fachrichtungen aufbauen.