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BDL und DGKL positionieren sich gegen Detaillierung von Weiterbildungszeiten

Sollen den Weiterbildungsblöcken in der neuen Weiterbildungsordnung für das Fachgebiet Laboratoriumsmedizin konkrete Zeitvorgaben zugeordnet werden? Mit dieser Frage haben sich der BDL und die wissenschaftliche Fachgesellschaft DGKL auseinandergesetzt.

 

Zum Hintergrund: Die im November 2018 verabschiedete kompetenzbasierte (Muster-)Weiterbildungsordnung legt hierzu bereits folgendes fest:

  • vier Weiterbildungsabschnitte, darunter drei im medizinischen Labor (Allgemeinlabor, Mikrobiologie, Immunhämatologie).
  • Die zu vermittelnden Inhalte sind in 13 Weiterbildungsblöcke untergliedert, von den „Übergreifenden Inhalten“ und der „Analytik und Einordnung in den medizinischen Kontext“ bis zu den „Genetischen Untersuchungen“.
  • Zusätzlich unterteilt sind diese Weiterbildungsblöcke in je 5 bis 17 spezifische Weiterbildungsinhalte.

Den so aufgegliederten Weiterbildungsblöcken möchte die Bundesärztekammer in einem weiteren Schritt Zeitvorgaben zuordnen, die die ohnehin in der Laboratoriumsmedizin bereits stark strukturierte Facharztweiterbildung weiter segmentieren würden.

 

Der BDL sieht diese Zuweisung von definierten Zeiten zu den Weiterbildungsinhalten kritisch. Der administrative Aufwand würde weiter erhöht, ohne dass eine weitere qualitative Verbesserung der Weiterbildung erreicht werden könnte. Inhaltliche Überlappungen, etwa zwischen Hämostaseologie und Transfusionsmedizin oder Infektionsserologie und Mikrobiologie, würden diese Einteilung zusätzlich erheblich erschweren.

 

BDL und DGKL haben sich nun gemeinsam gegenüber der Bundesärztekammer positioniert: es gibt bereits drei hinreichend differenzierte und auch zeitlich klar bestimmte Weiterbildungsabschnitte im medizinischen Labor. Darüber hinaus sollen keine weiteren zeitlichen Festlegungen zu den einzelnen Inhalten der Weiterbildung getroffen werden.