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Masernschutzgesetz: Labortest bei unklarem Impfstatus!

BDL: Stellungnahme zum Masernschutzgesetz
BDL: Stellungnahme zum Masernschutzgesetz

Heute findet die Anhörung zum Masernschutzgesetz im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Der Berufsverband Deutscher Laborärzte hat eine kurze Stellungnahme verfasst und die Obleute der Fraktionen gesondert über einen Schwachpunkt im Regierungsentwurf informiert – das Verfahren bei unklarem Impfstatus.

 

Das Beispiel Brandenburg zeigt: für einen nicht unerheblichen Teil der Schulanfänger liegt bei der Schuleingangsuntersuchung kein Impfpass vor
(8 % lt. einer Studie des Sozialministeriums, S. 16). Bei weiteren Kindern sind die Angaben im Impfpass unvollständig. Da die Dokumentationslücken
nach Erhebungen aus Bayern bei Kindern mit Migrationshintergrund größer sind, dürfte bundesweit etwa jede/r zehnte Schulanfänger(in) betroffen sein.

 

Bundesweite Auswertungen fehlen, vorhandene Daten deuten aber darauf hin, dass der weit überwiegende Teil dieser Kinder bereits geimpft ist (vgl. Epidemiologisches Bulletin des Robert Koch Instituts, S. 153).

 

Der vorliegende Gesetzentwurf regelt das Vorgehen bei unklarem Impfstatus - Impfpass liegt nicht vor, Angaben sind uneindeutig etc. - nicht präzise. Er legt aber die pauschale (Nach-)Impfung nahe (vgl. BT-Drs. 19/13452,  S. 12 oben sowie S. 27, 34).

 

Sowohl unter medizinischen als auch unter Kostengesichtspunkten ist demgegenüber die Bestimmung des Impfstatus im medizinischen Labor vorzuziehen. Das macht die Stellungnahme des BDL zum Masernschutzgesetz deutlich.

 

BDL-Pressemitteilung | Bericht Ärzte Zeitung online