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Bundestag beschließt Terminservice- und Versorgungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat heute das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Aus der Sicht der ärztlichen Diagnostiker enttäuscht, dass das Gesetz mit der vorgesehenen Neubewertung sogenannter technischer Leistungen einen Gegensatz zwischen den vorwiegend diagnostisch tätigen Ärzt(inn)en und den Kolleginnen und Kollegen der "sprechenden Medizin" konstruiert, der in der Realität nicht existiert. Die diagnostischen Fachgebiete übernehmen eine Lotsenfunktion im Gesundheitssystem, nach dem Grundsatz, dass eine gute Diagnostik Grundlage erfolgreicher und effizienter Therapien ist. Die Beratungsleistung der ärztlichen Diagnostiker sollte gestärkt werden, statt sie zu schwächen. Diese Aufgabe liegt  nun erneut bei den Verhandlungspartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung.