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Zweite Anhörung zum TSVG: keine Signale an Diagnostiker

Aufgrund der Vorauswahl der Sachverständigen durch die Fraktionen kam heute in der zweiten Anhörung zum TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) im Deutschen Bundestag die geplante Abwertung ärztlicher Diagnostik-Leistungen erwartungsgemäß nicht zur Sprache. Damit wurde die Chance vertan, die bedrohlichen Auswirkungen des TSVG für die ärztliche Versorgung gerade in strukturschwachen und ländlichen Räumen zu erörtern. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen vorwiegend diagnostisch und therapeutisch tätigen Ärzt(inn)en muss gestärkt werden, statt sie zu schwächen!