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COVID-19-Regulierung im Frühjahr 2022: medizinisch rational priorisieren!

COVID-19-Testverordnung, allgemeine Corona-Impfpflicht, Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes: Reihenfolge und Pfadabhängigkeiten
Medizinisch rational priorisieren: die drei zentralen Aufgaben des Bundes in der COVID-19-Regulierung (Frühjahr 2022)

Am morgigen Freitag entscheidet der Deutsche Bundestag über ein "Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften": Der COVID-19-Infektionsschutz soll fokussiert werden, einzelne Maßnahmen sollen entfallen. Angesichts neuer Höchststände bei den Corona-Inzidenzen und der Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine fordert der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL), die Beschlussfassung über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zu verschieben. Die Legislative soll jetzt lediglich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Bundesgesundheitsminister die Coronavirus-Testverordnung um ein halbes Jahr "verlängern" kann.

 

„Niemand weiß, wie es in zwei Wochen mit den Coronavirus-Tests weitergeht“, kritisiert der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski, den Umstand, dass nur 14 Tage vor Auslaufen der Coronavirus-Testverordnung noch keine Anschlussregelung vorliegt.

 

Die Forderungen des BDL im Detail:

  • Die Gültigkeit der Coronavirus-Testverordnung soll bis zum 30.09.2022 verlängert werden. So bleibt zumindest ein grober Überblick über die Infektionsentwicklung möglich. Zudem kann auf dieser Rechtsgrundlage die Mutationssuche im PCR-Verfahren wieder eingeführt werden: Derzeit ist unklar, welche Coronavirus-Mutationen infizierte Flüchtlinge aus der Ukraine vorrangig aufweisen (Omikron-Typ BA.1, BA.2 oder Delta-Variante des Coronavirus SARS-CoV-2).
  • Die Qualität nicht im Facharztlabor durchgeführter Infektionstests soll verbessert werden, indem Leistungen nichtärztlicher Testzentren von der Kostenerstattung ausgeschlossen und unzuverlässige Antigen-Schnelltests durch den Bund entlistet werden.
  • Die Qualitätsstandards für das vorzeitige Freitesten des medizinischen Personals müssen wieder bundesweit auf dem PCR-Standard vereinheitlicht werden.
  • Das Infektionsschutzgesetz soll erst nach der Entscheidung über die allgemeine Impfpflicht geändert werden: Das für Anfang April geplante Impf-Votum ist derzeit die zentrale Richtungsentscheidung in der COVID-19-Pandemie. Davon abhängig muss anschließend über (weitere) Kurskorrekturen im Infektionsschutz entschieden werden.

Oberstes Ziel der COVID-19-Regulierung muss es bleiben, vulnerable Gruppen zu schützen. Hinzu kommt: „Wegen des hohen Krankenstandes können viele Gesundheitseinrichtungen nach wie vor nicht das gesamte Spektrum der Vor-Corona-Gesundheitsversorgung anbieten, einschließlich der Vorsorgeleistungen. Ausschlaggebend ist der Krankenstand, nicht die Schwere der Erkrankung. Nach zwei Jahren mit verschobenen Operationen und Vorsorgeuntersuchungen, aber auch mit hohen Überstunden-Salden, muss uns die angespannte Situation – gerade der Krankenhäuser – aufrütteln“, fordert Bobrowski Bund und Länder auf, zentrale Ziele der Pandemiebekämpfung jetzt nicht aus dem Blick zu verlieren.