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Antikörpertests für Coronavirus-Genesene: Spahn senkt Hürden für neue (alte) Freiheiten

Der Berufsverband Deutscher Laborärzte freut sich über einen wichtigen Erfolg im Engagement für den verstärkten Einsatz von SARS-CoV-2-Antikörpertests. Die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Aufwertung dieser Tests in der COVID-19-Pandemie begrüßt der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski (Lübeck) ausdrücklich als wichtiges Signal an vermutlich hunderttausende Coronavirus-Genesene. Am Wochenende hatte Spahn angekündigt, dass als Nachweis einer überstandenen Infektion künftig auch ein Antikörpertest akzeptiert wird. Wer diesen Nachweis erbringt, gilt künftig bereits mit einer Impfdosis als vollständig geimpft. Anfang Juli hatte die Ständige Impfkommission  (STIKO) eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen, die jetzt umgesetzt werden kann.

 

Wer profitiert von der neuen Impfregelung? Studien unter anderem der Universität Mainz zeigen, dass ca. 40 Prozent der Coronavirus-Genesenen nichts von ihrer überstandenen Infektion wissen (Link: Gutenberg-COVID-19-Studie). Viele von ihnen wurden zwar in den vergangenen Monaten geimpft. Im bisher nicht geimpften Drittel der Bevölkerung könnten jedoch noch einige Hunderttausende von der neuen Regelung profitieren.

Antikörpertests stärken die Impfkampagne weltweit - Forderung des BDL aufgegriffen

Bereits seit Ende März wirbt der BDL für eine stärkere Rolle von Antikörpertests in der Impfkampagne. Insbesondere sollten Entscheidungen der Verordnungsgeber und des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit den auch weiterhin notwendigen Erkenntnisgewinnen in der Medizinforschung Schritt halten.

 

Deutschlandweit lassen Patient(inn)en -- zumeist auf eigene Kosten -- ihren Immunstatus von den Fachärztinnen und Fachärzten im medizinischen Labor bestimmen. Zeigt der Antikörpertest eine überstandene Coronavirus-Infektion an, stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit zweier Impftermine. Nach den bisher gelten Regularien sind sie für ein Zurück zu den gewohnten Freiheitsrechten jedoch erforderlich (Ausnahme: Impfstoff von Johnson & Johnson). "Antikörpertests senken die Impf-Hürden. Diese Botschaft der deutschen Laborärzte ist angekommen", freut sich vor diesem Hintergrund der Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte über den neuen Rechtsrahmen. Der nun überschüssige Impfstoff für Zweitimpfungen könne in den Teilen der Welt eingesetzt werden, wo er knapp ist, ergänzt Dr. Andreas Bobrowski.

 

Der BDL hofft jetzt auf ein Signal der Krankenkassen, dass der Antikörpertest im GKV-Leistungskatalog so verankert wird, dass er künftig nicht mehr auf Kosten der Versicherten durchgeführt werden muss.

 

Weiterführende Links zum Thema Antikörpertests im BDL-Web