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Unverständliche Preisbildung beim neuen Hepatitis-Screening

Bereits im Februar wurde die neue Leistung im Gemeinsamen Bundesausschuss vereinbart, nun steht die Vergütung fürs medizinische Labor fest: Ab dem 1. Oktober 2021 können gesetzlich Krankenversicherte das einmalige Screening auf eine Hepatitis B- und Hepatitis C-Virusinfektion in Anspruch nehmen. Ziel ist es, über eine rechtzeitige Erkennung und Medikation Spätfolgen durch unentdeckte Infektionen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs zu vermeiden.

 

Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) kritisiert, dass die Vergütung der neuen Vorsorgeleistungen massiv gedrückt wurde.

Blutuntersuchung im medizinischen Labor

Im Hepatitis-B-Screening wird das Blut zunächst auf HBsAg ("Hepatitis-B-Virus-Oberflächenantigen") untersucht. In der Laboruntersuchung auf Hepatitis C wird der HCV-Antikörper bestimmt. Nur bei einem positiven Ergebnis wird anschließend aus derselben Blutentnahme die HBV-DNA bzw. HCV-RNA bestimmt.

 

Das sind die drei neuen Screening-Ziffern im GKV-Leistungskatalog:

  • 01865 EBM: Nachweis von HBs-Antigen und/oder HCV-Antikörpern
  • 01866 EBM: Zuschlag zur GOP 01865 – Bestimmung der Hepatitis-B-Virus-DNA bei reaktivem Ergebnis der Untersuchung auf HBs-Antigen
  • 01867 EBM: Zuschlag zur GOP 01865 – Nachweis von Hepatitis-C-Virus-RNA bei reaktivem Ergebnis der Untersuchung auf HCV-Antikörper

Zur Durchführung der Laboruntersuchungen ist eine Genehmigung nach der aktuellen Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor erforderlich. Bei den Fachärztinnen und Fachärzten für Laboratoriumsmedizin ist diese grundsätzlich gegeben.

Eine Leistung, zwei Preise - Vergütung drückt Geringschätzung der Prävention aus

Unverständlich und kritikwürdig ist die Preisfestsetzung für die neuen Vorsorgeleistungen durch den Bewertungsausschuss. Die niedrige Vergütung der EBM-Ziffern 01865, 01866 und 01867 ist medizinisch nicht begründbar, zumal die etablierten Referenzleistungen im Leistungskapitel 32.3 des EBM weitaus besser honoriert werden.

 

Hier zeigt sich ein bekanntes Verhaltensmuster in der Bewertung der Gesundheitsprävention: Sobald sich mit der Einführung eines neuen oder erweiterten Screenings ankündigt, dass eine bestimmte ärztliche Leistung künftig deutlich intensiver in Anspruch genommen wird, ist die bisherige Vergütung plötzlich "nicht mehr haltbar". Zwar wird die neue (Labor-)Diagnostik von den gesetzlichen Krankenkassen als wichtige Innovation und wertvoller Beitrag zur Gesunderhaltung der Versicherten beworben. Zugleich soll dieses Angebot an breite Versichertengruppen jedoch möglichst keine Kosten verursachen. Dabei ist schon heute klar: Auch das Hepatitis-Screening wird den Krankenkassen erhebliche Geldbeträge für aufwändige und teure Therapien ersparen! Die Geringschätzung der ärztlichen Vorsorge-Diagnostik manifestiert sich auch in den Punktwerten der EBM-Ziffern des Hepatitis-Screenings.

 

Hintergrunddaten zu diesen und anderen neuen oder geänderten GKV-Leistungen finden die Laborärztinnen und Laborärzte im BDL in einer Anlage zum nächsten Mitgliedermailing.