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Auffrischungsimpfung gezielt, nicht pauschal - Antikörperbestimmung macht's möglich

COVID-19: Antikörpertests zeigen wie sich die Schutzwirkung der ersten beiden Impfgänge entwickelt.
COVID-19: Antikörpertests zeigen wie sich die Schutzwirkung der ersten beiden Impfgänge entwickelt.
"Die GMK macht den Weg frei für Auffrischungsimpfungen ab September" - beim jüngsten Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz steckt die Tücke im Detail. Die Zielgruppen für die dritte Coronavirus-Impfung wurden zu großzügig definiert.
In unserer heutigen Pressemitteilung adressieren wir die Problematik pauschaler Angebote für COVID-19-Auffrischungsimpfungen und zeigen wie es besser geht:

 

Die Ergebnisse von Antikörperbestimmungen deutscher Facharztlabore liefern keine Argumente für pauschale COVID-19-Auffrischungsimpfungen. Darauf weist der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) hin. Medizinisch, ethisch und wirtschaftlich sei es sinnvoller, in Zweifelsfällen zunächst den Antikörperstatus individuell zu bestimmen, um dann über eine weitere Impfung zu entscheiden.

 

„Die Zahl derjenigen, die auf eigene Kosten in den medizinischen Laboren ihre Antikörper auf das Coronavirus bestimmen lassen, nimmt stetig zu“, informiert der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski. In den meisten Fällen zeigten diese Antikörpertests, dass Geimpfte nicht nur gut auf die Impfung ansprächen, sondern auch mit wachsenden Zeitabständen zur zweiten Impfung hohe Antikörpertiter aufwiesen. Das gelte für Pflegebedürftige, darunter auch junge Menschen mit Behinderung, wie auch für ältere Menschen. Ebenso auch für Hochbetagte, die keine Hilfeleistungen benötigen.

 

Auch die Pläne der Gesundheitsministerkonferenz, allen vollständig mit einem Vektorimpfstoff Geimpften eine Drittimpfung mit einem mRNA-Impfstoff anzubieten, sei mit den Erkenntnissen der Labormediziner nicht begründbar, so der BDL. Vor dem Hintergrund, dass in weiten Teilen der Welt bisher kaum geimpft werden könne und auch aus wirtschaftlichen Erwägungen sei es sinnvoller, die SARS-CoV-2-Antikörperbestimmung zur Kassenleistung zu machen. Dann könne man in Zweifelsfällen vor einer eventuellen dritten Impfung die Wirkung der vorangegangenen Immunisierungen bewerten.