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Die GOÄneu nimmt eine weitere Etappe. Struktur-Fragen bleiben aber offen

 „Die laborärztliche Diagnostik ist kein finanzieller Steinbruch, sondern im Gegenteil das systemrelevante Fundament, auf dem alle anderen Ärzte arbeiten.“ Dieses Statement des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte aus dem vorvergangenen Jahr hat 2021 nichts an Aktualität verloren, denn: Das Langzeitprojekt GOÄ-Novelle hat eine weitere Etappe genommen. In den jetzt beginnenden Honorarverhandlungen mit dem PKV-Verband entscheidet sich, ob die Bundesärztekammer (BÄK) sicherstellen kann, dass ärztliche Leistungen mit hohem Technikeinsatz auch zukünftig fair honoriert werden.

 

Im April hat die Bundesärztekammer alle Berufsverbände und Fachgesellschaften zum Stand der Verhandlungen mit den Privaten Krankenkassen informiert. Zentrale Botschaft: sowohl auf die ärztlichen Leistungen als auch auf die voraussichtlichen Leistungsmengen einer neuen Gebührenordnung für Ärzte hat man sich geeinigt. Beide Seiten gehen von gut 755 Mio. abgerechneten Gebührenordnungspositionen in Höhe von 13,8 Mrd. Euro/Jahr aus.

 

Dieser Konsens der Ärztevertreter mit den Kostenträgern ist die zentrale Voraussetzung nun beginnender Verhandlungen über die künftigen Leistungshonorare. Wenn Bundesärztekammer und PKV also in den kommenden Monaten über die GOÄ-Leistungspreise auch der Fachärztinnen und Fachärzte im medizinischen Labor beraten, dürfen zuwendungsorientierte Leistungen (die die Ärzteseite erklärtermaßen stärken will) nicht gegen labordiagnostische Leistungen ausgespielt werden. Den fairen Interessenausgleich hat der Präsident der Bundesärztekammer allen beteiligten Ärzteverbänden zugesagt.

Die GOÄ berührt die Grundlagen der laborärztlichen Leistungserbringung

Für die Fachärztinnen und Fachärzte im medizinischen Labor ist die GOÄ weit mehr als ein bloßer Leistungskatalog. Sie berührt auf gleich vier Ebenen die Grundlagen der laborärztlichen Leistungserbringung:

  • Qualität der Patientenversorgung
  • Verantwortung ärztlicher Leistungserbringer
  • Direkter Patientenkontakt
  • Ausgleich zwischen Patienteninteressen und Arztinteressen

Hier sieht der BDL nach wie vor offene strukturelle Fragen. Über die in den kommenden Monaten zu beantwortenden Fragen einer fairen Leistungshonorierung hinaus besteht also weiterer Verhandlungsbedarf.

 

Was der Berufsverband Deutscher Laborärzte in Bezug auf die GOÄ-Novelle fordert, fasst Dr. Andreas Bobrowski in einem Video-Statement im Rahmen unseres Web-Impuls 2021 zusammen. Weitere Informationen zum Projekt GOÄneu erhalten Mitglieder des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte mit der nächsten Mitgliedermail.