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Bundestag berät MTA-Reform-Gesetz - Primärziel nicht aus den Augen verlieren

Heute berät der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages das MTA-Reform-Gesetz. Derzeit gibt es ca. 100.000 Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten in Deutschland. Ihre Zahl stagniert, während die Anzahl nicht besetzter MTA-Stellen zunimmt. Die Ausbildungsreform soll den Berufsstand noch attraktiver machen, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

 

Vom Referenten- zum Regierungsentwurf des geplanten Gesetzes wurden unter anderem die Heilpraktiker-Privilegien (eigenständige Beauftragung von Laborleistungen und kompetenzbezogene Gleichstellung mit MTA) gestrichen und ein Ausbildungsentgelt eingeführt. Experte des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte in der heutigen Online-Anhörung des Deutschen Bundestages ist Priv.-Doz. Dr. Matthias Orth (Stuttgart).

 

Der Gesundheitsausschuss wird die Ausbildungsreform in den kommenden Wochen mehrfach intensiv beraten. Zwar weist das Gesetz grundsätzlich in die richtige Richtung. Ob das Primärziel erreicht wird, den Fachkräftemangel in den medizinisch-technischen Ausbildungsberufen effektiv zu bekämpfen, ist jedoch unsicher. Insbesondere die derzeit geplante starre Praxisanleiter-Regelung sollte überarbeitet werden: Gerade für kleinere medizinische Labore stellt sie eine Ausbildungshürde dar und geht letztlich an den zentralen Herausforderungen des Berufsstandes vorbei, siehe unsere aktuelle Pressemitteilung.

 

Stellungnahme des BDL zum aktuellen Entwurfsstand des MTA-Reform-Gesetzes