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Offener Brief zur Weiterführung des vertragsärztlichen Schutzschirms

Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) unterstützt den Offenen Brief der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Weiterführung des vertragsärztlichen Schutzschirms für die Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen Bereich im ersten Quartal 2021 mit dem Ziel, die ambulanten Versorgungsstrukturen in der COVID-19-Pandemie zu stützen.

 

Zur Begründung verweist der BDL auf die massiven Rückgänge in der Routinediagnostik, die insbesondere auf unterlassene oder verschobene Arztbesuche zurückgehen. Das veränderte Patientenverhalten in der COVID-19-Pandemie, insbesondere im Lockdown, wirkt sich massiv auf die vollständig zuweisungsabhängige (auftragsgebunden arbeitende) Labormedizin aus.

 

Der Offene Brief der KBV im Wortlaut:

 

Offener Brief: Weiterführung des Schutzschirms

 

Sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn,

 

in diesem Jahr haben die Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen mit ihren Körperschaften, den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, sowie gemeinsam mit den politischen Entscheidungsträgern auf Landes- und Bundesebene an der Bekämpfung der Pandemie gearbeitet und dabei einige Erfolge erzielen können.

 

Deutschland steht – trotz bevorstehendem Lockdown – im internationalen und europäischem Vergleich weiterhin gut da. Dies ist ein gemeinsamer Verdienst, an dem die Vertragsärzte durch die zahlreich durchgeführten Testungen sowie durch die ambulante Versorgung von an COVID-19 erkrankten Menschen maßgeblich mitgewirkt haben. In gleicher Weise werden die Niedergelassenen bei der anstehenden Impfaktion als vertrauenswürdige Instanz für alle Versicherten und Patienten eine entscheidende Rolle spielen. Wie bei den bereits etablierten Schutzimpfungen werden sich alle auch bei der Durchführung der Corona-Schutzimpfungen auf die Niedergelassenen verlassen dürfen und können.

 

Ein hierfür maßgeblicher Grund war und ist die vertragsärztliche Infrastruktur, die während der gesamten Pandemie uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden konnte.

 

Dies war aber nur aufgrund des Schutzschirms möglich, der es den Arztpraxen während des ersten Lockdowns ermöglicht hat, die Infrastruktur trotz erheblich zurückgegangener Fallzahlen aufrecht zu halten und ein umfassendes Angebot ambulanter ärztlicher Versorgung in schwierigsten Zeiten anzubieten.

 

Hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass – bedingt durch das vertragsärztliche Vergütungssystem – durch den Schutzschirm keine Belastungen entstanden sind, die über die Planannahmen der GKV hinausgegangen sind und es somit nicht zu zusätzlichen Kosten jenseits des ohnehin vorhergesehenen Vergütungsrahmens gekommen ist. Insofern war die Maßnahme nicht nur hochgradig wirksam, sie hat im Wesentlichen auch keine Zusatzkosten verursacht.

 

Nun steht ein zweiter Lockdown bevor. Auch hier sollen Patientinnen und Patienten, insbesondere auch chronisch Kranke, weiterhin ihre Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit dem gewohnten Angebot aufsuchen können. Aus diesem Grunde halten wir es für dringend erforderlich, den vertragsärztlichen Schutzschirm für die Niedergelassenen für das erste Quartal 2021 zu verlängern. Ansonsten können wir nicht ausschließen, dass es im zweiten Lockdown zu den befürchteten Insolvenzen und zum Sterben der vertragsärztlichen Praxen kommt.

 

Der Schutzschirm wirkt in der Pandemie auf die Vertragsarztpraxen wie die gute Therapie medizinisch wirken soll: Eine unter allen Umständen notwendige Maßnahme für die Versorgung aller Patienten, bei Kosten, die sich im vorhergesehenen Vergütungsrahmen der GKV bewegen.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, den Schutzschirm zur Aufrechterhaltung der ambulanten Versorgungsstruktur während der Pandemie weiterzuführen und so ein Sterben der vertragsärztlichen Praxen zu verhindern.

 

 

Unterzeichner:

Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister, Dr. Thomas Kriedel (Mitglieder des Vorstandes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung)