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BDL begrüßt fokussiertere Tests und schlägt weitere konkrete Interventionen vor

Die heute in Kraft tretende geänderte Rechtsverordnung für Einreisende bzw. Reiserückkehrer wird für fokussiertere Coronavirus-Tests in Deutschland sorgen. Kostenlose SARS-CoV-2-Infektionstests erhalten nur noch Personen, die aus Risikogebieten im Ausland einreisen bzw. sich dort innerhalb der letzten 14 Tage aufgehalten haben. Für diesen Personenkreis gilt seit dem 8.08.2020 eine Test- bzw. Quarantänepflicht, d. h., es muss entweder binnen 48 Stunden nach Einreise ein Negativbefund vorgelegt oder eine 14-tägige Quarantäne am Zielort (bzw. zuhause) eingehalten werden.

 

  • Der Testauftrag an die Fachärztinnen und Fachärzte im medizinischen Labor erfolgt wie bisher auf dem Formular OEGD - dort bitte das Feld „§ 4 Nr. 4a) RVO Auslandsaufenthalt“ ankreuzen.

BDL: Stellungnahme zur geänderten Rechtsverordnung

In seiner Stellungnahme zu der Änderung der Rechtsverordnung (Referentenentwurf) hat der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) die Neuregelungen als Beitrag zu einer fokussierteren Testung begrüßt, nachdem die Testzahlen im Sommer drastisch angestiegen waren. Demgegenüber ist der Anteil positiver Befunde zuletzt über mehrere Wochen hinweg unter die Grenze von einem Prozent gefallen.

 

Um die Infektionsgefahren durch Einreisende aus Risikogebieten weiter zu minimieren, schlägt der BDL zudem vor, dass die Gesundheitsämter eine unmittelbare Quarantäne auch für testwillige Personen während der 48-Stunden-Frist für die Abstrichnahme anordnen können. Diesen Vorschlag hat das Bundesministerium für Gesundheit leider nicht aufgegriffen.

 

Derzeit steigen die Infektionszahlen auch in Deutschland deutlich an. In den kommenden Wochen dürfte sich der Fokus der Infektionsbekämpfung von Reiserückkehrern zu anderen Personengruppen verschieben. Um die Krisenreaktionskräfte im deutschen Gesundheitssystem zu stärken, hat der BDL konkrete Vorschläge vorgelegt, die Sie hier nachlesen können.