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Rechtsverordnung (2x) geändert: Infektionstests für alle Rückkehrer aus dem Ausland

Ab heute können sich alle Rückkehrer aus dem Ausland auf SARS-CoV-2 testen lassen. Der Abstrich erfolgt in Vertragsarztpraxen oder Testzentren der KVen. Für den Auftrag an das medizinische Labor wird das Formular OEGD eingesetzt:

  1. Formularfeld „§ 4 RVO Risikogebiet“ markieren und um den Verweis „Auslandsaufenthalt“ ergänzen. Wenn Formular OEGD nicht verfügbar, Formular 10C verwenden.
  2. Unter der Zeile „Testung nach Meldung 'erhöhtes Risiko' durch Corona-Warn-App“ den Hinweis „Rückkehrer“ eintragen.
  3. Felder „Testung nach Meldung“ oder „Diagnostische Abklärung“ bitte nicht markieren.

Rechtsverordnung im Wortlaut

 

++ AKTUALISIERUNG 8.08.2020 ++

Zum 8. August wurde eine Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten eingeführt.

 

Anordnung im Wortlaut