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BDL-Forderungen unterstützt: Bundestag beschließt zweites Pandemieschutz-Gesetz

Labormediziner(innen) müssen künftig auch negative SARS-CoV-2-Testergebnisse an die Gesundheitsämter melden. Das sieht das heute im Deutschen Bundestag beschlossene "Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" vor, das noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrates steht.

Testungen in Bezug zu COVID-19 sollen auf Basis einer Rechtsverordnung zu Personenkreis, Art und Umfang der Testungen künftig symptomunabhängig Bestandteil des GKV-Leistungskataloges werden. Der Öffentliche Gesundheitsdienst wird durch Maßnahmen des Bundes unterstützt. Zudem erhalten die Krankenhäuser weitere Hilfen bei der Bewältigung der Pandemie.

 

Damit werden die beiden Forderungen des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte (BDL) zu dem Pandemieschutz-Gesetz unterstützt:

  • Die Meldung auch der negativen Testergebnisse stärkt die epidemiologische Surveillance unter Federführung des Robert Koch-Instituts. SARS-CoV-2-Testzahlen können nun flächendeckend ausschließlich in öffentlich-rechtlicher Verantwortung erhoben werden.
    Nun muss die Kostenerstattung für die mit der Meldung verbundenen Aufwendungen der medizinischen Labore – ambulant wie stationär – zeitnah vereinbart werden. 
  • Das Testgeschehen bleibt in der Verantwortung der Fachärztinnen und Fachärzte im medizinischen Labor. Pläne zur Einbindung von tiermedizinischen Laboren in die GKV-Versorgung waren irregeleitet. Die konsequente Positionierung des BDL hat sich durchgesetzt.