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SARS-CoV-2-Testungen müssen in der Verantwortung der Labormediziner bleiben

SARS-CoV-2-Testkapazität
Fachärztliche Laboratorien in Deutschland: Entwicklung der SARS-CoV-2-Testkapazität

Derzeit erarbeiten die Koalitionsfraktionen ein "Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite".  Am 7.05.2020 soll es im Deutschen Bundestag erstmals beraten werden. Die deutschen Labormedizinerinnen und Labormediziner bauen ihre SARS-CoV-2-Testkapazitäten von Woche zu Woche massiv aus (vgl. RKI: Epidemiologisches Bulletin 17/2020, Seite 17). Dennoch regt eine „Formulierungshilfe“ der Bundesregierung zu dem geplanten Gesetz die Einbeziehung tiermedizinischer Labore in die SARS-CoV-2-Testungen an.

 

In einer Stellungnahme begründet der Berufsverband Deutscher Laborärzte, warum Tiermediziner die politische Zielsetzung nicht erfüllen können, die Testungen auszuweiten.

 

  • Die Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin sowie für Mikrobiologie können die SARS-CoV-2-Testlast bestens bewältigen: Die derzeitige Testkapazität übersteigt die Zahl der angeforderten Tests massiv! Limitiert wird der Kapazitätsausbau lediglich durch die knappen Verbrauchsmaterialien.
  • Andere Leistungserbringer können den Kapazitätsausbau nicht voranbringen, weil alle Testenden auf die gleichen Lieferanten angewiesen sind. Auch das BMG erkennt das in seinem Strategiepapier „Testen, testen, testen – aber gezielt“ vom 17.04.2020 an.
  • In kurzer Frist würde die zusätzliche Konkurrenz um die Verbrauchsmaterialien (insbesondere Reagenzien und Extraktionsmaterialien) und um auch die Servicetechniker der Hersteller heute bereits bestehende Limitationen verfestigen.

 

Die Einbeziehung tiermedizinischer Labore würde zudem weder Kosten reduzieren, noch das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die Tests stärken.