· 

Zahlreiche Neuerungen für medizinische Labore im Masernschutzgesetz

Masernschutzgesetz: Zahlreiche Neuerungen für medizinische Labore
Masernschutzgesetz: Zahlreiche Neuerungen für medizinische Labore

Heute tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. Beim Start in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder die Schule müssen nun für Kinder die empfohlenen Masern-Impfungen nachgewiesen werden. Das gilt darüber hinaus auch für medizinisches Personal und andere Berufsgruppen. Bei unklarem Impfstatus hat der Gesetzgeber nur den zweitbesten Weg des Nachweises gewählt. Hier sollte im Zuge erster Erfahrungen mit dem Masernschutzgesetz nachgebessert werden.

 

Was das neue Gesetz für Mitarbeiter(innen) in medizinischen Laboratorien und deren Arbeitgeber bedeutet, darüber haben wir BDL-Mitglieder per E-Mail informiert.

 

Mit dem Masernschutzgesetz wurde auch die Liste der meldepflichtigen Nachweise von Krankheitserregern erweitert. Um welche Erreger es konkret geht, können BDL-Mitglieder unserer Information vom 26. Februar entnehmen.