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Laborärzte werden verschont, andere Diagnostiker belastet - neuer EBM

Die Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin müssen im Jahr 2020 nicht mit weiteren Honorarkürzungen rechnen. Das ist die gute Botschaft des neuen EBM ab 1.04.2020 und ein sichtbarer Erfolg unseres intensiven Werbens um Vernunft und Planbarkeit nach den drastischen Einschnitten der Laborreform 2018, die die medizinischen Laboratorien weiter in Atem halten.

 

Die (Labor-)Kapitel 11, 12, 19 und 32 bleiben in ihren Bewertungen unverändert - im Gegensatz zu allen anderen Abschnitten des EBM. Dennoch werden in nicht unerheblichem Maße Mittel von den diagnostischen Leistungen zur sogenannten „sprechenden Medizin“ verlagert und damit unter anderem der Radiologie und Nuklearmedizin entzogen. Der neue EBM bestraft die betroffenen ärztlichen Kolleg(inn)en dafür, dass sie ihren Patientinnen und Patienten innovative diagnostische Verfahren mit dem damit untrennbar verbundenen Einsatz von Medizintechnik zugutekommen lassen. Diese Ärztinnen und Ärzte arbeiten ebenso zuwendungs- und patientenorientiert wie ihre vorwiegend therapeutisch tätigen Kolleg(inn)en! Ihre systemrelevante Funktion in der Patientenversorgung wird verkannt.

 

Zu den Details der EBM-Reform und der Positionierung des BDL informiert unser neuer Rundbrief, den BDL-Mitglieder in diesen Tagen per Post erhalten.