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Einheitliche Standards für den (Labor-)Datentransfer: Anbieter-Dialog in Berlin

25. Anbietermeeting - Einheitliche Standards für den (Labor-)Datentransfer
25. Anbietermeeting - Einheitliche Standards für den (Labor-)Datentransfer

Ein vereinfachter Datenaustausch auf Basis einheitlicher Standards könnte neuen eHealth-Anwendungen zum Durchbruch verhelfen. Auch der Anbieterwettbewerb würde intensiviert und damit Innovations- und Adaptionskosten reduziert. In der Labordatenkommunikation existieren jedoch nach wie vor Parallelstrukturen: LDT ist der nationale Standard für den ambulanten Sektor. Im stationären Sektor ist hingegen mit HL7 ein Set internationaler Spezifikationen für den Austausch von Befunddaten sehr weit verbreitet.

Vieles spricht dafür, in der konsequent sektorenübergreifend aufgestellten medizinischen Laboratoriumsdiagnostik die Interoperabilität zu stärken. Jetzt drängt der Bundesgesetzgeber die maßgeblichen Akteure zur Eile, indem er die Einführung verschiedener eHealth-Anwenndungen an konkrete Fristen knüpft. Der KBV überträgt er die Verantwortung für die strukturelle und semantische Interoperabilität der elektronischen Patientenakte (ePA). Wie die KBV diese Aufgabe umsetzen will, hat sie auf ihrem 25. Anbietermeeting dargestellt. Zur Archivierung von Patientendaten und für den Wechsel des Praxisverwaltungssystems (PVS) setzt die KBV auf die FHIR-Schnittstelle. Viel spricht dafür, dass der HL7-Standard FHIR (Fast Healthcare Interoperable Resources) weiter an Bedeutung gewinnen wird.

In den Kontext der Standardisierung und Interoperabilität gehören auch die medizinischen Nomenklaturen. Hier wird sich das international weit verbreitete Terminologien-Set SNOMED CT auch in Deutschland durchsetzen, sofern der Bund mit dem überfälligen Beitritt zu SNOMED International ("Bundeslizenz") die richtigen Weichen stellt. Die KBV arbeitet bereits mit SNOMED CT - auch das wurde auf dem heutigen Anbietermeeting bekannt.