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Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor: Umsetzung vorgestellt

Die neue "Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Erbringung von speziellen Untersuchungen der Laboratoriumsmedizin" (QSV Spezial-Labor) ist zum 1.04.2018 in Kraft getreten. Erst heute wurde KV-intern in Berlin die Umsetzung vorgestellt. Die Vereinbarung sieht u. a. Stichprobenprüfungen zur Einhaltung der RiliBÄK von 15 % der abrechnenden Ärzte (auch die nichtlaborärztlichen Leistungserbringer!) jährlich vor. Weitere Details finden BDL-Mitglieder im Mailing vom 14.03.2018.

An der Umsetzung sind seitens des BDL beteiligt: Dr. Andreas Bobrowski und Dr. Bernhard Wiegel